Navigationspfad (Breadcrumb)
Impressionen
Neueste Nachrichten
| SEB-Uebersicht Grundsatz |
|
|
Mitgestaltung und Mitsprache der Eltern im Schulgeschehen
Grundsatz: Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. Elternvertretungen sind an der Gestaltung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule beteiligt durch: 1. Klassenelternversammlung (KEV) 1. Klassenelternversammlung (KEV) · besteht aus Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse Klassenelternsprecherin / Klasseneltersprecher · lädt zu Klassenelternversammlungen ein und leitet diese 2. Schulelternbeirat (SEB) · fördert die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Schulelternsprecherin / Schulelternsprecher · ist Mitglied im Fördervereinsvorstand 3. Klassenelternsprecherversammlung (KESV) · Informations- und Diskussionsforum mit Teilnahme der Schulleitung _____________________________________________________________________________________________
|




















































































































































































































































